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Ihre Versicherungs­bedingungen? Ihr Versicherer muss sie Ihnen schicken.

Nach § 7 Abs. 4 VVG haben Sie Anspruch auf die Bedingungen zu Ihrem Vertrag, die erste Übersendung ist kostenlos. Erstellen Sie hier in zwei Minuten das passende Schreiben, zum Ausdrucken oder für eine E-Mail.

  • Kostenlos und ohne Mandat
  • Auf Wunsch mit Antragskopie und Datenauskunft
  • Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser
Musterschreiben · Beispiel
Bedingungen, § 7 Abs. 4 VVG
Antragskopie, § 3 Abs. 4 VVG
Datenauskunft, Art. 15 DSGVO
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Ihr Schreiben in zwei Minuten.

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Vorlage für Ihr eigenes Schreiben, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie versenden den Brief selbst, dadurch entsteht kein Mandat.

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Ratgeber

Was Sie über Ihre Bedingungen wissen sollten.

Wo finde ich meine Versicherungsbedingungen?

Sie haben die Bedingungen bei Vertragsschluss zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Viele Versicherer stellen sie auch im Kundenportal bereit. Auf der Website des Versicherers steht dagegen meist nur die aktuelle Fassung, und die gilt für ältere Verträge oft nicht.

Welche Bedingungen gelten für meinen Vertrag?

Es gelten die Bedingungen, die bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Nach einem Tarif- oder Bedingungswechsel können neuere Fassungen gelten. Den Stand finden Sie meist auf dem Versicherungsschein, etwa „ARB 2016, Stand 09/2016“. Im Streitfall kommt es genau auf diese Fassung an.

Habe ich einen Anspruch auf die Bedingungen?

Ja. Nach § 7 Abs. 4 VVG können Sie während der Laufzeit jederzeit verlangen, dass Ihnen der Versicherer die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einer Urkunde übermittelt. Die Kosten der ersten Übermittlung trägt der Versicherer.

Wozu brauche ich eine Kopie meines Antrags oder eine Datenauskunft?

Wirft Ihnen der Versicherer vor, Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben, kommt es auf Ihren Antrag an. Die Abschrift können Sie nach § 3 Abs. 4 VVG verlangen. Die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt zusätzlich Gutachten, Vermerke und die Unterlagen, auf die der Versicherer seine Entscheidung stützt. Sie ist kostenlos und innerhalb eines Monats zu erteilen.

Was tun, wenn der Versicherer nicht antwortet?

Erinnern Sie mit einer kurzen Frist. Hilft das nicht, können Sie sich beim Versicherungsombudsmann oder bei der BaFin beschweren, bei der Datenauskunft auch bei der Datenschutzaufsichtsbehörde. Läuft gleichzeitig ein Streit um Leistungen, sollten Sie nicht warten.

Streit mit Ihrem Versicherer?

Hat Ihr Versicherer eine Leistung abgelehnt, gekürzt oder den Vertrag angefochten? Laden Sie das Schreiben hoch und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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