Ihre Versicherung hat abgelehnt? Wir prüfen, ob sie das durfte.
Leistung verweigert, Vertrag angefochten oder Rücktritt erklärt: Laden Sie das Ablehnungsschreiben hoch, ein Handyfoto genügt. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Finanzierung über Ihre Rechtsschutzversicherung
- Bundesweit, vollständig digital
Drei Schritte von der Ablehnung zur Klarheit.
Die Technik übernimmt das Sortieren. Die Bewertung übernimmt immer ein Fachanwalt.
Unterlagen hochladen
Das Ablehnungsschreiben als PDF oder Handyfoto genügt. Dazu ein paar Angaben zum Fall.
Vorprüfung und Ersteinschätzung
Eine digitale Vorprüfung ordnet Ablehnungsgrund und Klauseln zu. Dr. Sven Jürgens bewertet den Fall persönlich und sagt Ihnen, wie er die Chancen einschätzt.
Durchsetzen, wenn es sich lohnt
Sie entscheiden. Auf Wunsch fragen wir die Deckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.
Wo Versicherer häufig ablehnen.
Wählen Sie Ihre Sparte. Für jede Sparte gibt es eigene Prüfpunkte.
Eine Ablehnung ist eine Behauptung. Keine Entscheidung.
Versicherer müssen sich an ihre eigenen Bedingungen und an das Versicherungsvertragsgesetz halten. Genau dort setzen wir an.
Nicht zu lange warten. Ansprüche gegen den Versicherer verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Je früher wir prüfen, desto mehr Möglichkeiten bleiben.
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01
Begründung der AblehnungTrägt der genannte Grund wirklich, und hat der Versicherer den Sachverhalt vollständig ermittelt?
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02
Wirksamkeit der KlauselUnklare oder überraschende Bedingungen können unwirksam sein (Transparenzgebot, § 307 BGB).
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03
Gesundheitsfragen und BelehrungRücktritt und Anfechtung setzen unter anderem eine ordnungsgemäße Belehrung voraus (§ 19 Abs. 5 VVG).
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04
Fristen des VersicherersEin Rücktritt muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis erklärt werden (§ 21 VVG). Später ist er oft ausgeschlossen.
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05
Gutachten und BeweislageStützt sich der Versicherer auf ein Gutachten, prüfen wir, ob es methodisch tragfähig ist.
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Rechtsschutz-DeckungWir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Auseinandersetzung trägt.
Klarheit über die Kosten, bevor Kosten entstehen.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Danach entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
Vorprüfung Ihrer Unterlagen und persönliche Einschätzung. Unverbindlich, ohne Mandat.
Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie. Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung, trägt sie die Anwaltskosten im Rahmen Ihres Vertrags. Sie zahlen gegebenenfalls nur Ihre Selbstbeteiligung.
Lehnt die Rechtsschutzversicherung ab, prüfen wir auch das, etwa per Stichentscheid (§ 128 VVG).
Sie erhalten vorab eine Kosteneinschätzung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Kosten entstehen erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Dr. Sven Jürgens
Rechtsanwalt seit 1997 · Berlin
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Experte für betriebliche Altersversorgung
- Mediator
Als Rechtsexperte in 13 Folgen von RTL „Team Wallraff“ sowie bei stern TV, ARD und ZDF. Seit Jahren steuert er auch große Fallmengen mit automatisierten Abläufen, von der Deckungsanfrage bis zum BGH.
Schildern Sie Ihren Fall.
Für die Ersteinschätzung genügt das Ablehnungsschreiben, ein Foto mit dem Handy reicht. Alles Weitere fragen wir bei Bedarf nach.
- 1Ablehnungsschreiben des Versicherers, als PDF oder Handyfoto
- 2Ein paar Sätze zu Ihrem Fall
- 3Nur falls zur Hand: Versicherungsschein, Bedingungen
Lieber per E-Mail? Senden Sie Ihre Unterlagen an info@juergens.legal.
Danke, Ihre Anfrage ist eingegangen.
Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und melden uns per E-Mail. Haben Sie eine Frist im Blick? Dann rufen Sie gern an: 030 890 696 790.
Was Sie wissen sollten.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein, aber sie hilft. Ist Versicherungsrecht mitversichert, übernimmt sie nach Deckungszusage die Kosten im Rahmen Ihres Vertrags. Ohne Rechtsschutz erhalten Sie vorab eine Kosteneinschätzung nach RVG.
Meine Rechtsschutzversicherung hat die Deckung abgelehnt. Was nun?
Auch eine Deckungsablehnung lässt sich prüfen. Bei fehlender Erfolgsaussicht kommt etwa ein Stichentscheid oder Schiedsgutachten nach § 128 VVG in Betracht.
Wer prüft meinen Fall, eine Software oder ein Anwalt?
Beides, mit klarer Aufgabenteilung. Die digitale Vorprüfung sortiert Unterlagen und ordnet Klauseln zu. Die rechtliche Einschätzung trifft immer Dr. Sven Jürgens persönlich.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Unterlagen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur zur Prüfung Ihres Falls verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja. Die Prüfung läuft vollständig digital, wir vertreten Versicherte bundesweit.